Bundestagswahl 2025

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Bereits jetzt können dauerhaft im Ausland lebende Deutsche Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Eine frühzeitige Beantragung wird dringend empfohlen.

Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen unserer Homepage. Weiterführende und aktuelle Informationen für Auslandsdeutsche zu den Bundestagswahlen finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin: Bundestagswahl 2025: Deutsche im Ausland.

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